Ilona Fischer ist nach Abschluss ihres Studiums an der Humboldt-Universität zu Berlin seit 1990 als Rechtsanwältin zugelassen.
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte bilden die Rechtsgebiete Familienrecht und Arbeitsrecht. Aufgrund ihrer besonderen Qualifikation ist sie seit 2002 befugt, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen.