Herr Andreas Stork studierte an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Er ist seit 1994 als Rechtsanwalt tätig und verstärkt seit 1995 die Kanzlei.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Bankrecht. Als Interessenschwerpunkt bearbeitet Herr Stork das Reiserecht. Seit 2006 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht.